Hinweis: Diese Richtlinie gilt nur für den IELTS for UKVI-Test. Informationen zu IELTS- Tests ohne UKVI finden Sie im entsprechenden Dokument zur Richtlinie für IELTS-Tests ohne UKVI.
A. Stornierungen
Um Ihren IELTS UKVI Test zu stornieren, melden Sie sich bitte beim Test Taker Portal an und reichen Sie einen Stornierungsantrag, zusammen mit einem Upload der unterstützenden Dokumentation/Nachweise ein. Die Bedingungen für eine Rückerstattung hängen davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie stornieren und ob es sich um einen Ausnahmefall handelt.
1. ZEIT BIS ZUM TESTTERMIN
1.1. Mindestens 14 Tage vor dem Test:
Wenn Sie Ihre IELTS-Test-Registrierung mindestens 14 Tage vor dem Test stornieren, erhalten Sie eine Rückerstattung von 75 % auf die Gesamt-Testgebühr.
In Großbritannien und in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Rückerstattung von 100 % zu erhalten, wenn Sie Ihre Buchung mehr als 14 Tage vor dem Test, aber innerhalb von 14 Tagen ab Ihrer Buchung stornieren. Wenn Sie Ihren Test in Großbritannien oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ablegen, überprüfen Sie bitte Ihre Berechtigung bei der Geschäftsstelle vor Ort.
1.2. Innerhalb von 14 Tagen, aber mindestens zwei Tage vor dem Test:
Wenn Sie Ihre IELTS-Test-Registrierung innerhalb von 14 Tagen, aber mindestens zwei Tage vor dem Test stornieren, erhalten Sie eine Rückerstattung von 50 % auf die Gesamt-Testgebühr.
1.3. Innerhalb von zwei Tagen vor dem Test:
Wenn Sie Ihre IELTS-Test-Registrierung mindestens zwei Tage vor dem Test stornieren, erhalten Sie eine Rückerstattung von 25 % auf die Gesamt-Testgebühr.
1.4. Am Testtag oder nach dem Test:
Wenn Sie Ihre IELTS-Test-Registrierung am Testtag oder nach dem Test stornieren, erhalten Sie keine Rückerstattung.
2. AUSNAHMEFÄLLE FÜR TESTTEILNEHMER
Sie können vor dem Test und bis zu fünf Arbeitstage nach dem Testtag einen Antrag auf einen Ausnahmefall bei Ihrem Testzentrum stellen, wenn Sie nicht am Test teilnehmen bzw. teilgenommen haben. Ihr Testzentrum wird sich innerhalb von sieben Arbeitstagen nach dem Erhalt Ihres schriftlichen Antrags bei Ihnen melden. Ihr Testzentrum wird Ihren Antrag auf einen Ausnahmefall prüfen.
Alle Anträge auf einen Ausnahmefall und entsprechende Nachweise müssen Ihrem Testzentrum spätestens fünf Arbeitstage nach dem festgesetzten Testtermin vorliegen.
Wenn Ihr Testzentrum Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung, von der jedoch eine Verwaltungsgebühr von nicht mehr als 25 % abgezogen wird.
Wenn Ihr Testzentrum den Antrag nicht bewilligt, dann gelten die Bedingungen in Abschnitt 1.
Wir definieren einen Ausnahmefall wie folgt:
- Eine gravierende Erkrankung, die Sie daran hindert, am Test teilzunehmen oder den Test am Testtag normal abzulegen. Solche Erkrankungen erfordern entsprechende Nachweise in Form eines ärztlichen Attests von einem qualifizierten Arzt
- Nachweis im Falle eines Todesfalls, eines Traumas oder einer anderen erheblichen Notlage
- Militärdienst
3. AUSNAHMEFÄLLE BEI DEN TESTZENTREN
Bei bestimmten vom Testzentrum nicht zu vertretenden Umständen müssen wir möglicherweise Ihren Test absagen. Diese Umständen beinhalten extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Unruhen und Streiks, sie sind jedoch nicht darauf beschränkt.
Sollten diese Umstände eintreten, wird Sie Ihr Testzentrum so früh wie möglich darüber informieren und Ihnen folgende Optionen anbieten:
- Eine vollständige Erstattung oder
- Eine Terminverschiebung auf ein zukünftiges Testdatum, das Ihnen zeitlich passt.
In Fällen, in denen Ihr Testzentrum einen Test unter Umständen absagt, die es selbst zu vertreten hat, können Sie zusätzlich zur Rückerstattung und Terminverschiebung auf ein anders Testdatum möglicherweise die Erstattung der entstandenen Kosten beantragen. Das Testzentrum prüft dann, ob es sich um einen begründeten Anspruch handelt und die Rückerstattung wird entsprechend der folgenden Bedingungen gewährt:
- Das Testzentrum prüft, ob die Entscheidung für die Absage von ihm zu vertreten war.
- Die gewährte Erstattung beschränkt sich nur auf Reise- und Unterkunftskosten. Diese Kosten müssen:
- direkt als Ergebnis der Planung Ihrer Teilnahme am Testtag angefallen sein,
- durch Zahlungsbelege nachgewiesen werden,
- einen Nachweis enthalten, der aufzeigt, dass die Reise- und/oder Unterkunftskosten durch den Anbieter nicht erstattungsfähig sind,
- mit den niedrigsten angemessenen marktüblichen Preisen für die entsprechenden Kosten verglichen werden (der Vergleich wird vom Testzentrum durchgeführt).
- Wenn Sie weiter als zum nächsten Testort von Ihrem normalen Wohnort aus gesehen reisen, dann wird Ihr Testzentrum Ihren Antrag als nicht begründet ablehnen.
B. Terminverschiebungen
4.1. Mindestens 14 Tage vor dem Test:
Sie können Ihren Testtermin jederzeit mindestens 14 Tage vor dem Test ändern.
Sie müssen, wenn verfügbar, einen Testtermin innerhalb der nächsten drei Monate ab dem ursprünglichen Testtermin wählen. Wenn Ihr bevorzugter Testtermin mehr als drei Monate nach Ihrem ursprünglichen Testtermin liegt, dann wird Ihre Terminverschiebung als Stornierung behandelt.
Sie können dieselbe Buchung nur einmal verschieben.
Ihr Testzentrum kann Ihnen eine Verwaltungsgebühr von bis zu 25 % der Gesamt-Testgebühr berechnen.
4.2. Innerhalb von 14 Tagen vor dem Test:
Alle Anfragen zur Terminverschiebung innerhalb von 14 Tagen vor dem Test werden als Stornierung behandelt. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt A. Stornierungen in diesem Richtliniendokument.
Hinweise
i. Ihr Testzentrum ist für die Ausstellung von Erstattungen und die Organisation von Terminverschiebungen zuständig.
ii. Wie in Abschnitt A. 2. beschrieben, ist das Testzentrum für Entscheidungen in Bezug auf Testteilnehmer-Anträge für Ausnahmefälle zuständig.
iii. Wie in Abschnitt A. 3. beschrieben, ist das Testzentrum für Entscheidungen hinsichtlich der Erstattungen zuständig, einschließlich der Abklärung der Anspruchsberechtigung sowie der Höhe der jeweiligen Erstattung.