Schulen in Großbritannien

British Council möchte allen Personen die Möglichkeit geben, ihre Prüfung unabhängig von persönlichen Einschränkungen abzulegen um Sprachkenntnisse so fair und objektiv wie möglich beurteilen zu können.

Dies gilt sowohl für den Zugang zu den Testräumlichkeiten als auch für besondere Umstände während der eigentlichen Prüfung.

Wenn eine Behinderung Sie einschränkt oder Sie aus anderen Gründen besondere Unterstützung benötigen, sollten Sie das Testzentrum, an dem Sie Ihren Test ablegen möchten, so früh wie möglich darüber informieren. Da jeder Fall individuell bearbeitet wird, muss mit der Anmeldung auch ein ärztliches Attest vorgelegt werden an dem sich der Nachteilsausgleich orientiert. 

Barrierefreiheit für:

IELTS

Für eine angepasste Version Ihrer Prüfung kontaktieren Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Ihrem Prüfungstermin. Wir benötigen diese Vorlaufzeit um Ihre angepasste Prüfungsversion vorzubereiten.

Falls für Ihre Prüfung lediglich spezielle administrative Vorbereitungen getroffen werden müssen, z.B. zusätzliche Zeit, kontaktieren Sie uns bitte spätestens 6 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin. Sie müssen dem British Council dafür eine zum Anmeldezeitpunkt höchstens 2 Jahre alte, ausführliche ärztliche Bestätigung vorlegen.

Prüfungen für Beruf und Universität

In den meisten Fällen müssen Sie Ihre Prüfungsinstitution für spezielle Anforderungen selbst kontaktieren. Die Prüfungsinstitution wird daraufhin den British Council über die zu treffenden Vorbereitungen informieren und wird Sie über die Bewilligung Ihrer Anfrage in Kenntnis setzen. 

Sie können uns wegen spezieller Anforderungen kontaktieren, wenn Sie sich bei uns für Ihre Prüfung angemeldet haben. Sie müssen dem British Council dafür eine zum Anmeldezeitpunkt höchstens 2 Jahre alte, ausführliche ärztliche Bestätigung vorlegen.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Das ärztliche Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:

  • Das Attest muss leserlich und entweder auf Deutsch oder auf Englisch verfasst sein.
  • Das Attest muss als Originaldokument auf dem Briefbogen des Arztes eingereicht werden und sowohl die Qualifikation als auch die Unterschrift des niedergelassenen Arztes aufweisen. 
  • Das Attest muss die Einschränkung des Kandidaten / der Kandidatin klar darstellen.
  • Das Attest muss eindeutig darlegen, in welcher Weise die Einschränkung des Prüflings spezielle Prüfungsbedingungen rechtfertigt. 
  • Das Attest muss in Form eines Berichts eingereicht werden, der nicht mehr als zwei Jahre vor dem Testtermin ausgestellt wurde.

Welche Art von Unterstützung kann ich erwarten?

Einschränkungen des Seh- und/oder Hörvermögens

  • Falls Ihr Sehvermögen eingeschränkt ist können wir Ihnen je nach Bedarf verschieden Möglichkeiten anbieten, z. B. vergrößerte Schriften oder Prüfungsunterlagen in Blindenschrift.
  • Ihre Antworten können Sie auf verschieden Arten geben, z.B. mithilfe einer Schreibkraft, einer Blindenschriftmaschine oder eines Textverarbeitungssystems. Gegebenenfalls kann Ihnen mehr Zeit für die Beantwortung des Lese-Teils und/oder des schriftlichen Teils gewährt werden.
  • Auch das Material für den Hörverständnisteil kann Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
  • Bei Schwerhörigkeit können Sie die Benutzung von Köpfhörern oder anderen Hilfsmitteln für den Hörverständnisteil der Prüfung beantragen.
  • Es steht auch eine Version des Hörverständnisteils zur Verfügung, bei der von den Lippen abgelesen werden kann.
  • Falls Ihr Hörvermögen sehr stark eingeschränkt ist, können Sie sich vom Hörverständnisteil und/oder der mündlichen Prüfung befreien lassen.

Bei Lernschwächen (z.B. Legasthenie)

Bei rechtzeitiger Beantragung können Sie für den Reading-Teil und den Writing-Teil mehr Zeit bekommen. Wenn nötig, können Sie auch die Benutzung einer Tastatur oder eines Textverarbeitungssystems beantragen, wenn Sie darauf nicht verzichten können.